Eingesehen das Gesetz über die Pädagogische Hochschule Wallis (GPH) vom 4. Oktober 1996,
eingesehen die Verordnung über die Geschäftsführung und Finanzkontrolle der Pädagogischen Hochschule Wallis (VGFk-HEP-VS) vom 4. November 2020,
eingesehen das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, HFKG) vom 30. September 2011,
eingesehen die Partnerschaftsvereinbarung zwischen der PH-VS und der HES-SO Valais-Wallis vom ... Februar 2019,
eingesehen das strategische Programm der Generaldirektion der HES-SO Valais-Wallis 2019–2024 « Soutien au développement des savoirs – enseigner et apprendre au 21e siècle » vom 7. Januar 2019,
unter Berücksichtigung des Dokuments der HES-SO Valais-Wallis « Soutien au développement des savoirs – enseigner et apprendre au 21e siècle / Fonctionnement et règlement chèques projets » vom 11. April 2019,
Im vorliegenden Reglement werden die Verwaltung und Verwendung der Zuschüsse aus den Projektschecks definiert, die die Mitglieder des Lehr- und Forschungspersonals der PH-VS (nachfolgend: das LFP) im Rahmen des strategischen Programms der Generaldirektion der HES-SO Valais-Wallis 2019–2024 « Soutien au développement des savoirs – enseigner et apprendre au 21e siècle » (nachfolgend: das strategische Programm) erhalten.
Mit dem strategischen Programm wird Folgendes beabsichtigt:
a) | Schaffung eines für die Entwicklung und den Austausch von pädagogischen Praktiken förderlichen Umfelds, Aufwertung der Ressourcen und Kompetenzen der Forschungsinstitute der HES-SO Valais-Wallis durch die Förderung der Innovation in den Bereichen Hochschulbildung und -lehre; |
b) | Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Forschenden, Dozierenden, Berufskreisen, Studierenden und der Bevölkerung; |
c) | aktive Beteiligung an verschiedenen in- und ausländischen Netzwerken in diesem Bereich. |
Durch das strategische Programm werden Bildungsprojekte und die Forschung im Hochschulsektor gefördert. Hierfür wurden vier Thematiken definiert:
a) | Bildungsinnovation; |
b) | Hochschulforschung; |
c) | interdisziplinäre/interprofessionelle Lehre; |
d) | Diversität der Studierenden. |
Das strategische Programm kann verschiedene Formen annehmen und unterliegt eigenen Regelungen.
Das vorliegende Reglement gilt für die Mitglieder des LFP, die auf einen durch das Programm organisierten Projektaufruf antworten möchten und in diesem Zusammenhang eine Finanzierung erhalten.
Die PH-VS ermutigt das LFP, auf die Projektaufrufe des strategischen Programms zu antworten.
Die Mitglieder des LFP, die auf einen Projektaufruf antworten möchten, können für die Vorbereitung ihrer Bewerbung eine Unterstützung des Bereichs F&E erhalten.
Die Projekte müssen mit der Strategie eines Forschungsteams oder mit der beruflichen und/oder akademischen Entwicklung in Zusammenhang stehen.
Mitglieder des LFP, die auf einen Projektaufruf antworten möchten, müssen das Projekt vor der Einreichung ihrer Bewerbung dem Bereich F&E ankündigen und vorstellen, wobei dabei auch die geplante Verwendung der Zuschüsse, die sie bei Annahme ihres Projekts erhalten, zu erläutern ist.
Nach Absprache mit dem Bereich F&E und dessen Zustimmung kann der Bewerber auf den Projektaufruf antworten.
Die Bewerbungen werden gemäss den im Projektaufruf des strategischen Programms angegebenen Modalitäten eingereicht.
Der Bereich F&E kann ebenso das LFP auffordern, je nach Bedarf auf einen Projektaufruf zu antworten.
Die Zuschüsse, die das LFP im Rahmen eines Projektaufrufs des strategischen Programms erhalten hat, gehören zur PH-VS.
Die Verwendung der bei Annahme eines Projekts erhaltenen Zuschüsse ist grundsätzlich direkt mit diesem verknüpft.
Die erhaltenen Zuschüsse können insbesondere dazu dienen:
a) | einen Teil der Forschungstätigkeit für den Begünstigten des Projekts und/oder einen Dritten zu finanzieren; |
b) | die Reisekosten des Begünstigten des Projekts und/oder eines Dritten zu finanzieren, zum Beispiel im Rahmen eines Kolloquiums oder eines Treffens mit dem Forschungsteam; |
c) | den Kauf von Lehr- oder Forschungsmaterial zu finanzieren; |
d) | die Aufwandsentschädigungen für Arbeitszeiten, die von Studierenden für Tätigkeiten zur Unterstützung der Forschung geleistet wurden, zu finanzieren, zum Beispiel Datenerfassung, Transkription etc.; |
e) | eine mit dem Projekt zusammenhängende Forschungstätigkeit zu finanzieren. |
Im jeweiligen Kalenderjahr erhaltene und nicht verwendete Zuschüsse stehen bis Ende des laufenden akademischen Jahres zur Verfügung.
Die zum Ende eines akademischen Jahres nicht verwendete Summe wird dem Reservefonds des Bereichs F&E zugewiesen.
Die akzeptierten Projektaufrufe, deren Fördermodalitäten im Rahmen des strategischen Programms definiert sind, erhalten eine Finanzierung in Form eines Zuschusses.
Die Mitglieder des LFP, die einen Zuschuss erhalten, legen mit ihrem Partner der HES-SO Valais-Wallis einen Verteilungsschlüssel für die Mittel fest und informieren den Bereich F&E über die vereinbarte Verteilung.
Zum Ende eines jeden betreffenden Kalenderjahres stellt die PH-VS der HES-SO Valais-Wallis den ihr zukommenden Anteil an den Zuschüssen gemäss dem im vorangehenden Absatz erwähnten Verteilungsschlüssel in Rechnung.
Nach der Annahme eines Projekts reicht das begünstigte Mitglied des LFP ein Projekt auf der institutionellen Plattform für die Einreichung von Forschungsprojekten ein.
Der Bereich F&E nimmt die Tätigkeiten im Zusammenhang mit Projektaufrufen in seinen Jahresbericht auf.
Der Bereich F&E überwacht die Tätigkeiten im Zusammenhang mit den durch das strategische Programm organisierten Projektaufrufen. Er ernennt einen Projektverantwortlichen, der den Bewerbern die notwendige Unterstützung leistet, die Verwaltung und Verwendung der Mittel verfolgt sowie den Kontakt zu den Forschungsteams pflegt.
Das begünstigte Mitglied des LFP erbringt die angekündigte Leistung und ergänzt die Informationen auf der institutionellen Plattform.
Die Mitglieder des LFP, die auf einen Projektaufruf antworten, halten die berufsständischen Vorgaben der PH-VS ein.
Die Mitglieder des LFP, die einen Zuschuss aus dem strategischen Programm erhalten, befolgen die Bestimmungen des Reglements über die Förderung von Open Science an der PH-VS (Rosc) vom 24. August 2021.
Die für die Kalenderjahre 2019, 2020 und 2021 erhaltenen Zuschüsse, die bis zum 31. Dezember 2021 nicht verwendet werden, stehen bis Ende des akademischen Jahres 2021/2022 zur Verfügung.
Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | CRS Fundstelle |
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14.10.2021 | 01.10.2021 | Erlass | Erstfassung | - |
Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | CRS Fundstelle |
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Erlass | 14.10.2021 | 01.10.2021 | Erstfassung | - |